Steuerliche Absetzbarkeit
Bildungsurlaub:
In Deutschland wird die berufliche Weiterbildung unter bestimmten Prämissen gefördert. So gibt es beispielsweise in zwölf Bundesländern den gesetzlich geregelten Bildungsurlaub, beispielsweise in Berlin und Brandenburg. Angestellte und Auszubildende haben darauf einen Rechtsanspruch. Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren können zwei Wochen (zehn Arbeitstage) für Bildungsurlaub genutzt werden. Bis zum Alter von 25 Jahren stehen dafür sogar pro Kalenderjahr zehn Arbeitstage zur Verfügung.
Bildungsprämie:
Die Bildungsprämie der Bundesregierung lief Ende November 2011 aus. Wenn ein Nachfolgeprogramm in Aussicht steht, aktualisieren wir diese Informationen für Sie.
Steuerliche Absetzbarkeit:
Ausgaben für die berufliche Weiterbildung können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie eindeutig der beruflichen Weiterqualifikation dienen. Dazu zählen die Kursgebühren, Lehrmaterialien und die Anfahrt. Die Pauschale beträgt 920 Euro im Jahr. Liegen die Ausgaben für die Weiterbildung und andere Werbungskosten (Fachliteratur, Fahrten zwischen Praxis und Wohnort) höher, sind sie durch Quittungen nachzuweisen und in voller Höhe absetzbar. Selbstverständlich stellt das Institut Strohauer für die Kurse zur Energetischen Osteopathie entsprechende Belege aus. Auch das Lehrbuch von Dr. Strohauer ist als Fachliteratur steuerlich absetzbar.
Sprechen Sie uns an: c.morten@institut-strohauer.de
Weitere Informationen:
http://www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=26
http://www.bmbf.de/de/1366.php
www.arbeitsagentur.de
www.bildungsprämie.info
www.bildungsscheck.nrw.de
www.bildungsurlaub.info
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.gpnord.de
www.ib-sh.de/zukunftsprogramm
www.iwin-niedersachsen.de
www.lasa-brandenburg.de
www.qualifizierungsschecks.de
www.sachsen-anhalt.de
www.top-physio .de
Haben Sie Fragen oder Wünsche?
Sprechen Sie uns an: c.morten@institut-strohauer.de
Links zu:
Informationsplattformen zu diesem Thema
Ggf. Ärztekammer
Ggf. Therapeutenverbände